Positionspapier: Steuern

Positionspapier: Steuern

Überwindung der Corona-Krise

Die Corona-Krise ist weitgehend überwunden, aber noch imer kämpfen einige Branchen mit den Spätfolgen. Die Wirtschaftsjunioren treten daher dafür ein, diese Unternehmen nicht in der letzten Phase der Wirtschaftskrise zu vergessen. Vor diesem Hintergrund setzen sie sich dafür ein, dass Stundungen der Umsatzsteuer auch über den 31.12.2021 hinaus möglich sind, da einige Unternehmen noch auf Zahlungen ihrer Kunden warten und so noch nicht über die notwendige Liquidität verfügen. Als Lehre aus der Corona-Krise sollte zu- dem die Ausweitung des Verlustrücktrags dauerhaft auf die letzten drei Jahre erweitert werden, mindestens jedoch in alle noch nicht bestandskräftig veranlagten Veranlagungszeiträume.

Um unnötige Bürokratie zu vermeiden, sollte zudem die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge wieder auf den 5. des Folgemonats verlegt werden. Grund dafür ist der schwer zu planende Personaleinsatz in wirtschaftlichen Krisen und die damit einhergehende aufwendige Nachberechnung bspw. beim Kurzarbeitergeld.

Steuersatz

Bei der Besteuerung von Unternehmen liegt Deutschland inzwischen weltweit am oberen Ende, mit einer durchschnittlichen Gesamtbelastung von über 30 Prozent. Der Durchschnitt der OECD-Staaten lag 2020 hingegen nur bei 23,5 Prozent. Um weiterhin als Wirtschaftsstandort im internationalen Wettbewerb bestehen zu können sollte der Körperschaftssteuersatz von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent reduziert werden, damit sich der Durchschnittssteuersatz dem internationalen Niveau annähert.

Deutlich höher werden Gewinne von Personengesellschaften besteuert, hier ergibt sich eine nominale Steuerbelastung von bis zu 48 Prozent. Gewinne, die für zukünftige Investitionen einbehalten werden, können seit geraumer Zeit durch die so- genannten Thesaurierungsbegünstigung des §34a Einkom- mensteuergesetz mit einem reduzierten Steuersatz von 28,25 Prozent besteuert werden. In der Realität liegt dieser aber oft bei bis zu 36 Prozent. Daher sollte der Thesaurierungssatz auf 22 Prozent abgesenkt werden. In diesem Zuge ist die steuer- rechtliche Gleichstellung mit dem neuen § 1a Körperschaft- steuergesetz zu begrüßen, wenn gleich dessen praxisnahe Ausgestaltung sich erst noch beweisen muss.

Auch sollte ernsthaft darüber nachgedacht werden, die Progressionsstufen des derzeitigen Einkommensteuersatzes zu verschieben. Die derzeitigen Eintrittsstufen für bereits sehr hohe Steuersätze jenseits von 40% Einkommensteuer sind gerade für ledige Personen unerträglich schnell erreicht.

Eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist nicht nur durch den Entfall der Zweckbindung dringend gegeben. Dieser sollte auch keine versteckte „Reichensteuer“ darstellen. Die junge Wirtschaft erwartet, dass sich die Politik hier handlungsfähig zeigt und nicht auf ein Urteil des Bundes- verfassungsgerichts wartet.

Eine Erhöhung des Umsatzsteuersatzes lehnen wir ab. Gerade geringe Einkommen werden durch diese Erhöhung be- sonders stark belastet.

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